Staatsstraße 2146, Wörth a.d. Donau – Pfatter: Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Donaubrücke

Die Brücke der St 2146 über die Donau bei Pfatter muss altersbedingt erneuert werden. Die Planungen zum Neubau gehen nun mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in die entscheidende Phase. Das Verfahren regelt die Einzelheiten zum Baurecht der neuen Brücke unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierfür wurden die Unterlagen ab Freitag, 20.03.2024 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt.

Der Neubau der Donaubrücke Wörth-Pfatter erfordert ein Planfeststellungsverfahren. Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und sein Ablauf detailliert geregelt. Es dient dazu, bei komplexen Bauvorhaben die vorgesehenen Planungen mit den Belangen der Öffentlichkeit und der Betroffenen in Einklang zu bringen.

Das Planfeststellungsverfahren wurde vom Staatlichen Bauamt Regensburg Ende 2023 bei der Regierung der Oberpfalz als zuständiger Planfeststellungsbehörde beantragt. Nachdem die Unterlagen zwischenzeitlich dort auf Vollständigkeit geprüft wurden, startete die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben. Hierfür wurden die Unterlagen ab 20.03.2024 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt und im Internet auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

Durch das Verfahren soll es allen durch das Vorhaben Betroffenen möglich sein, ihre Anmerkungen und Einwendungen zu den Planungen vorzubringen. Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Rückmeldungen an den Vorhabensträger zur Stellungnahme übergeben und dann regelmäßig bei sogenannten Erörterungsterminen mit allen Beteiligten besprochen.

Das Verfahren mündet in den sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Dieser stellt die „Baugenehmigung“ für die neuen Donaubrücke dar. Wann das Planfeststellungsverfahre abgeschlossen sein wird ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch nicht absehbar.