PRESSEMITTEILUNG 48/2019
Regensburg, den 18.10.19St 2150 Kürn - Landkreisgrenze, Asphaltierungsarbeiten zwischen Kürn und Abzweigung der Kreisstraße nach Karlstein, Ankündigung Vollsperrung Bauabschnitt 2: Abzweigung Kreisstraße - Landkreisgrenze
Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme des Staatlichen Bauamts Regensburg soweit vorangeschritten, dass ab Montag, den 28. Oktober 2019 die Asphaltierungsarbeiten im Zuge der Fahrbahnsanierung an der Staatsstraße 2150 zwischen Kürn und der Abzweigung der Kreisstraße nach Karlstein beginnen. Während dieser Arbeiten kann die Staatsstraße auch für Anlieger nicht befahren werden. Seibersdorf ist zu dieser Zeit nur über Pettenreuth erreichbar. Anschließend erfolgt die Sanierung des zweiten Bauabschnitts zwischen der Abzweigung der Kreisstraße nach Karlstein und der Landkreisgrenze. Dazu ist eine dreiwöchige Vollsperrung ab dem 4. November notwendig.
Die etwa 1 Mio. € teure und 5,3 km lange Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten saniert. Zunächst wurden im ersten Abschnitt zwischen dem Ortsausgang von Kürn und der Abzweigung der Kreisstraße nach Karlstein drei bisher enge Kurvenbereiche verbreitert sowie die bestehenden Randeinfassungen erneuert bzw. angehoben. Nun werden die bestehende Asphaltdeckschicht abgefräst und abschließend eine dickere Tragdeckschicht eingebaut. Daran anschließend wird ab 4. November der zweite nördlich angrenzende Abschnitt bis zur Landkreisgrenze erneuert. Die Sanierung ist dringend erforderlich, da der bestehende Aufbau unzählige flächige Risse, Schadstellen und Verdrückungen aufweist.
Die vorhandene Vollsperrung für den ersten etwa 3,3 km langen Abschnitt wird voraussichtlich noch bis zum 4. November 2019 andauern. Ab dem 4. November wird die Vollsperrung für den folgenden etwa 2 km langen Abschnitt für etwa drei Wochen erfolgen. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt weiterhin ab Kürn über die Gemeindeverbindungsstraße nach Bernhardswald, über die B 16 und über Nittenau zurück zur Staatsstraße 2150 sowie in umgekehrter Richtung.
Alle Beteiligten sind bemüht, die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen bitten wir die Verkehrsteilnehmer und die betroffenen Anwohner, insbesondere an den Umleitungsstrecken, um Verständnis.