PRESSEMITTEILUNG 343/2023
Regensburg, den 27.10.23Gehölzpflegearbeiten an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Das Staatliche Bauamt Regensburg führt ab Montag, den 06.11.2023 abschnittsweise Gehölzpflegearbeiten an den Straßennebenflächen der Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. durch. Die Arbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Bestandserhaltung der Straßenbepflanzung notwendig.
Das Staatliche Bauamt Regensburg führt ab Montag, den 06.11.2023 abschnittsweise Fäll- und Gehölzpflegearbeiten an den Straßennebenflächen durch. Die Pflegearbeiten können abhängig von der Witterung bis Ende Februar andauern. Betroffen sind unter anderem nachfolgende Streckenabschnitte:
- B 299, Höhe Pilsach mit Pfeffertshofener Berg
- B 299, Ortsbereich Berching bis Abzweigung nach Wallnsdorf im Bereich LDM-Kanal
- St 2230, Ortsende Töging bis Landkreisgrenze
- St 2660, Eschen im Ortseingang Deining
Das pilzbedingte Eschentriebsterben, das sich weiter ausbreitet und an Intensität zunimmt, erfordert eine Fällung von zahlreichen Exemplaren dieser Baumart, da hier akute Bruch- und Kippgefahr besteht.
Die Arbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Bestandserhaltung der Straßenbepflanzung notwendig, da der Bewuchs im Laufe der Jahre zu dicht und zu hoch geworden ist.
Bei starkem Wind besteht die Gefahr, dass die Gehölze unter der Schnee- und Eislast brechen können. Einzelne, bruch- und kippgefährdete Gehölze werden im dichten Bestand entnommen. Die durch den starken Bewuchs eingeschränkten Sichtweiten und das erforderliche Lichtraumprofil werden durch Rückschnitt wiederhergestellt.
Bei der turnusmäßigen Pflege werden unter anderem abschnittsweise Gehölze ca. alle 15 Jahre „Auf-den-Stock-gesetzt“, d. h. 10 bis 20 cm über dem Boden abgeschnitten, damit die Sträucher vom Boden aus wieder neu durchtreiben und eine vitale, verkehrssichere Hecke entstehen kann. Junge, gesunde und erhaltenswürdige Gehölze werden dabei stehen gelassen. Was manchmal wie ein radikaler Kahlschlag wirkt, ist bei der Gehölzpflege übliche Praxis. Das Fällen von Bäumen oder das Auf-den-Stock-Setzen von Gehölzen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neumarkt als wichtige Maßnahme zum Erhalt artenreicher Straßenbegleitflächen und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer. Innerhalb weniger Monate ist das Erscheinungsbild der Böschung wieder ansprechend grün, da die Hecken sehr schnell wieder durchtreiben werden. Bereits nach zwei bis drei Jahren wird sich eine neue, gesunde und verkehrssichere Gehölzfläche entwickelt haben.
Alle Beteiligten sind dabei bemüht, die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen bitten wir die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.